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Ca. 1.000.000 Patienten in Deutschland erhalten eine dauerhafte orale Antikoagulation mit Vitamin-K-Antagonisten (VKA). Nationale und internationale Leitlinien empfehlen eine Überbrückung der Patienten mit einem gut steuerbaren Antikoagulans (UFH, NMH), wenn im Falle eines elektiven Eingriffes VKA abgesetzt werden müssen. In dieser Fortbildung erfahren Sie, in welchen Zeiträumen vor und nach dem Eingriff und in Abhängigkeit vom eingesetzten niedermolekularen Heparin Vitamin-K-Antagonisten abgesetzt und wieder eingesetzt werden sollten.